Mai 20, 2020
Brexit Coronavirus

Gestern Brexit, heute Covid: Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen mit Großbritannien

Der britische Gesundheitssektor gilt seit Jahren als unterfinanziert und überlastet. In der Corona-Krise fehlt Krankenhäusern medizinisches Equipment. Nach dem Brexit könnte das Covid-Maßnahmenpaket der Regierung die Vertragserfüllung im deutsch-britischen Geschäftsverkehr zusätzlich beeinflussen.

Wikimedia/Robins7/CC0 1.0

Die Ausgangslage des britischen Gesundheitssystems (National Health Service, NHS) war bereits vor Ausbruch der Corona-Krise nicht sonderlich gut. Bereits im vergangenen Herbst kündigte die britische Regierung deshalb eine Steigerung der Gesundheitsausgaben an, darunter ein milliardenschweres Investitionspaket für neue Krankenhäuser. Seit Beginn der Corona-Pandemie konnte der NHS 33.000 zusätzliche Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern schaffen. Im "NHS Nightingale Hospitals"-Programm errichtet der britische Gesundheitsdienst außerdem sieben provisorische Krankenhäuser. In London verwandelte das Militär zum Beispiel das Messezentrum ExCeL in ein Krankenhaus mit 500 Betten, das auf 4.000 Einheiten aufgestockt werden kann.

Trotz eines großen Mangels an Medizinprodukten hat die britische Regierung nicht am Beschaffungsrahmenprogramm für medizinische Ausrüstung der Europäischen Union (EU) teilgenommen. Deutsche Unternehmen, die aktuell medizinische Produkte im Vereinigten Königreich verkaufen möchten, sollten beachten, dass Lieferverträge momentan häufig direkt mit den lokalen NHS-Krankenhäusern vereinbart werden. Im deutsch-britischen Geschäftsverkehr sind zudem zahlreiche Verträge geschlossen worden, für die englisches Recht gilt. Unternehmen, die mit durch das Coronavirus verursachten Problemen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu tun haben, sollten den betroffenen Vertrag zunächst genau lesen. In vielen Verträgen, denen das englische Recht zugrunde liegt, finden sich so genannte „force majeure“-Klauseln. Solche Klauseln regeln, was passiert, wenn die Erfüllung eines Vertrages durch höhere Gewalt beeinträchtigt wird.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie